Abbau

Die Expo.02 war von Anfang an als temporäre Ausstellung konzipiert. Eidgenossenschaft, Standortkantone und Gemeinden hatten deshalb das gesamte planungsrechtliche Instrumentarium bemüht, um sicherzustellen, dass nach gefeiertem Fest alles wieder möglichst spurlos verschwindet. Der totale Rückbau war schon Jahre vor Baubeginn in Quartierplänen, Baubewilligungen und in den Verträgen mit Generalunternehmern geregelt und zusätzlich mit Bankgarantien abgesichert sowie mit drakonischen Umweltschutzauflagen gespickt.

Damit waren die Schöpfer der Expo.02 von der Bürde befreit, die Architektur nach dem Ausstellungs-Sommer in mutierter Form weiterleben lassen zu müssen, sei es als städtisches Quartier (Weltausstellung Sevilla 1992), als Mehrzweckraum (Millennium Dome London 2000) oder als Messehallen (Weltausstellung Hannover 2000). Ironischerweise war es der schweizerische Ordnungssinn, der das planerische Verdikt spurlos in die Zukunft einforderte. Doch es war genau dieser Verzicht auf Nachnutzung, welcher die grosse Gestaltungsfreiheit und damit die architektonischen Höhenflüge erst ermöglichte.

Und die Bauten stiessen – kaum war die Expo.02 eröffnet – trotz der teils jahrelangen Konflikte im Vorfeld auf ein breites und positives Echo. Und je näher das Expo-Ende am 20. Oktober 2002 rückte, desto grösser wurde das Konservierungsinteresse, desto mehr Anfragen und Forderungen trafen ein, wenigstens die Ikonen zu erhalten. Nun sollten sie plötzlich stehen bleiben, die Türme mit der Helix-Brücke in Biel-Bienne, der Monolith in Murten-Morat, die Wolke in Yverdon-les-Bains oder die Galets und der Palais d’Equilibre in Neuchâtel. So unrealistisch diese Wünsche auch waren, sie zeigten die Identifikation mit der Expo.02-Architektur. Doch für die Bauten der Expo.02 galten nicht die gleichen Voraussetzungen wie für den Eiffelturm, wie für Erinnerungsstücke an ruhmreiche Weltausstellungen in Sevilla, Lissabon oder London. Die Standortwahl der vier Arteplages fiel von Anfang an auf die attraktivsten Naherholungszonen der jeweiligen Orte. Vorab die Seeuferbereiche sind mit Bauverboten geschützt. Definitive Bewilligungen für die provisorischen Expo-Bauten sind nicht oder nur mit langwierigen Umzonungsentscheiden zu bekommen. Und weil der Rückbau von Anfang an in den Verträgen festgeschrieben waren, wäre die Auflösung von Kaskadenverträgen nötig.

Die experimentelle, prototypische Architektur war zudem nur als Provisorium gebaut. Vor allem aus Kostengründen war vieles nur Kulissenbauten. Eisenkonstruktionen waren nicht gegen Rost behandelt. Die konsequente Optimierung auf eine begrenzte Lebensdauer von 159 Ausstellungstagen erschwerte jede Nachnutzung erheblich. Die Plattformen in den Seen waren nicht auf längeren Lebensdauer und wechselnde Belastungen durch klimatische Schwankungen ausgelegt. Lebensverlängernde Massnahmen hätten hier massive Eingriffe ausgelöst, darunter Nachfundierungen unter die Frostgrenze oder den Einsatz von Schutz- und Isolationsmaterialien. Und weil die Bauten in knappen Budgets vollendet wurden, gab es keine finanziellen Reserven für nachträgliche Investitionen. Abgesehen davon, dass solche Nachbesserungen teilweise mehr kosten als die Erstellung.

Ruedi Rast, Directeur Technique, Architecture.Expo.02, 2003

Abbauplanung

Arteplage Biel-Bienne

Arteplage Neuchâtel

Arteplage Murten-Morat

Arteplage Yverdon-les-Bains

Abbau